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Richtlinie zu Domänennamen-Registrierungsdaten (§ 30 NISG 2026 / NIS2 Art. 28)

Version: 1.0
Stand: 2026-10-05
Herausgeber: Peter Vratny EDV Dienstleistungen — proserver1.at / profon.at

1. Zweck und Geltungsbereich

Peter Vratny EDV Dienstleistungen (proserver1.at / profon.at) erbringt Domänennamen-Registrierungsdienste. Nach § 30 NISG 2026 in Umsetzung von Art. 28 der Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2) sind wir verpflichtet, genaue und vollständige Registrierungsdaten zu erheben, zu pflegen und zu überprüfen.

Diese Richtlinie beschreibt:

  • welche Daten wir bei der Registrierung eines Domänennamens erheben,
  • wie, wann und mit welchen Folgen wir diese Daten überprüfen,
  • wie die Daten aktuell gehalten und wann sie gelöscht werden.

Sie gilt für alle Domänennamen, die über proserver1.at registriert, übertragen (Transfer) oder verwaltet werden. Das betrifft Registrierungen durch Direktkunden und durch Wiederverkäufer (Reseller).

Für .at-Domains sind wir bei nic.at akkreditierter Registrar, für weitere Endungen registrieren wir als Wiederverkäufer über CentralNic. Maßgeblich sind die bei der jeweiligen Registry gespeicherten Daten. Deren eigene Bedingungen und Prüfverfahren gelten zusätzlich (§4.4).

2. Rechtlicher Rahmen

Rechtsgrundlage ist § 30 des Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetzes 2026 (NISG 2026, BGBl. I Nr. 94/2025), in Kraft seit 1. Oktober 2026. Er setzt Art. 28 der Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2) um. Er verpflichtet TLD-Namenregister und Einrichtungen, die Domänennamen-Registrierungsdienste erbringen, wozu nach § 3 Z 14 NISG 2026 auch Wiederverkäufer zählen:

„[…] in einer eigenen Datenbank korrekte und vollständige Domänennamen-Registrierungsdaten zu sammeln.” (§ 30 Abs. 1)

„[…] Vorgaben und Verfahren, einschließlich Überprüfungsverfahren, zu etablieren, mit denen sichergestellt wird, dass Datenbanken gemäß Abs. 1 korrekte und vollständige Angaben enthalten, und diese Vorgaben und Verfahren öffentlich zugänglich zu machen.” (§ 30 Abs. 3)

Diese Richtlinie ist die nach § 30 Abs. 3 NISG 2026 öffentlich zugänglich zu machende Beschreibung dieser Vorgaben und Verfahren.

3. Erhobene Daten

3.1 Pflichtangaben

Ohne die folgenden Angaben wird kein Domänenname registriert oder übertragen:

Angabe Grundlage
Domänenname § 30 Abs. 2 Z 1 NISG
Datum der Registrierung (wird automatisch erfasst) § 30 Abs. 2 Z 2 NISG
Name des Domaininhabers (natürliche Person oder Firma) § 30 Abs. 2 Z 3 NISG
E-Mail-Adresse des Domaininhabers § 30 Abs. 2 Z 3 NISG
Telefonnummer des Domaininhabers § 30 Abs. 2 Z 3 NISG
Postanschrift des Domaininhabers Anforderung der Registries; Grundlage der Plausibilitätsprüfung (§4.2)
Kontakt-E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Anlaufstelle, die den Domänennamen verwaltet (technischer oder administrativer Kontakt), sofern abweichend vom Inhaber § 30 Abs. 2 Z 4 NISG

Bei juristischen Personen zusätzlich: Rechtsform sowie Firmenbuchnummer oder UID-Nummer, sofern vorhanden.

3.2 Was wir nicht erheben

Wir erheben nur, was für die Identifizierung und Kontaktierung des Inhabers erforderlich ist. Ausweiskopien verlangen wir nicht.

4. Überprüfungsverfahren

4.1 Wann wir überprüfen

Bei jeder Neuregistrierung, jedem Transfer zu uns, jedem Inhaberwechsel, jeder Änderung von Inhaber- oder Kontaktdaten und bei jedem Hinweis auf unrichtige Daten (§7). Bereits registrierte Domains prüfen wir beim nächsten dieser Anlässe; zusätzlich prüfen wir den Gesamtbestand einmalig auf Plausibilität.

4.2 Wie wir überprüfen

Wir prüfen alle Angaben auf formale Korrektheit und Plausibilität:

  • Formate: gültige E-Mail-Adresse mit erreichbarer Domain, Telefonnummer im internationalen Format, alle Pflichtangaben vorhanden.
  • Platzhalter: offensichtliche Fantasieangaben werden zurückgewiesen.
  • Anschrift: Postleitzahl, Ort und Land müssen zusammenpassen.
  • Registry: Daten, die die Registry zurückweist, werden nicht übernommen.

Nicht plausible Daten werden nicht an die Registry übermittelt; die Registrierung oder Änderung wird nicht durchgeführt.

4.3 Folgen bei unrichtigen oder unvollständigen Daten

  1. Wir fordern den Inhaber bzw. den Wiederverkäufer zur Berichtigung oder zum Nachweis der Richtigkeit auf. Die Frist beträgt 14 Tage.
  2. Erfolgt keine Berichtigung, sperren wir den Domänennamen: Er wird auf unseren Nameservern nicht mehr aufgelöst, die Registrierung bleibt bestehen. Nach Berichtigung heben wir die Sperre unverzüglich auf.
  3. Erfolgt bis zum Ende der bezahlten Laufzeit keine Berichtigung, wird der Domänenname nicht verlängert.
  4. Nutzt der Domänenname fremde Nameserver, wird er nach Ablauf der Frist aus Schritt 1 zum Laufzeitende gekündigt.

Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch (z. B. Phishing oder Schadsoftware) sperren wir ohne Frist. Liegt der Domänenname auf fremden Nameservern, melden wir den Fall unverzüglich der zuständigen Registry. Die Aufforderung zur Berichtigung ergeht parallel.

4.4 Prüfungen durch die Registries

Die Registries führen eigene Prüfungen durch. Deren Fristen und Folgen gehen unseren vor:

  • nic.at (.at) prüft die Inhaberdaten und fordert bei Unstimmigkeiten Nachweise an, etwa Identitäts-, Adress- oder Firmenbuchnachweis. Zunächst kontaktieren wir als Registrar den Inhaber. Ist die Verifizierung nach 14 Tagen nicht abgeschlossen, wendet sich nic.at direkt an den Inhaber. Nach den Vorgaben von nic.at wird die Domain nach 21 Tagen technisch deaktiviert und nach 51 Tagen widerrufen.
  • CentralNic (übrige Endungen) verlangt bei Neuregistrierung, Transfer und Inhaberwechsel die Bestätigung der E-Mail-Adresse des Inhabers über einen Link. Ohne Bestätigung wird die Domain nach 14 Tagen gesperrt.

5. Aktualisierung durch den Domaininhaber

  • Der Inhaber ist verpflichtet, Änderungen seiner Angaben unverzüglich mitzuteilen. Das geschieht im Kundenportal oder über den Reseller, über den der Domänenname registriert wurde.
  • Änderungen von E-Mail-Adresse oder Telefonnummer lösen eine erneute Überprüfung nach §4 aus.

6. Registrierung über Wiederverkäufer (Reseller)

Auch Domänennamen, die über Wiederverkäufer registriert werden, unterliegen dieser Richtlinie. Der Wiederverkäufer ist für die Erhebung und Prüfung der Daten seiner Endkunden zuständig. Wir prüfen die übermittelten Daten auf formale Korrektheit und Plausibilität nach §4.2. Der Wiederverkäufer führt für jeden Inhaber Nachweise über die durchgeführte Prüfung und legt sie uns auf Anforderung binnen 14 Tagen vor. Bei unrichtigen Daten, fehlenden Nachweisen oder Verstößen gegen diese Richtlinie können wir den Domänennamen nach §4.3 sperren. Die Einzelheiten regeln unsere AGB.

7. Hinweise auf unrichtige Registrierungsdaten

Wer Grund zur Annahme hat, dass Registrierungsdaten unrichtig oder unvollständig sind, kann uns dies unter abuse@proserver1.at mitteilen. Der Hinweis soll den Domänennamen und, soweit möglich, den Grund der Annahme enthalten. Wir prüfen jeden Hinweis und leiten bei Bestätigung die Überprüfung nach §4.1 ein. Über das Ergebnis informieren wir den Hinweisgeber, soweit der Datenschutz dies zulässt.

8. Veröffentlichung und Zugang zu Registrierungsdaten

  • Nicht personenbezogene Registrierungsdaten (z. B. bei juristischen Personen) werden nach § 30 Abs. 4 NISG 2026 unverzüglich nach der Registrierung öffentlich zugänglich gemacht, und zwar über die Abfragedienste (WHOIS/RDAP) der jeweiligen Registry. Wir betreiben keinen eigenen Abfragedienst. Bei .at-Domains juristischer Personen veröffentlicht nic.at seit 2026-10-01 auch E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
  • Zugang zu personenbezogenen Registrierungsdaten erhalten berechtigte Zugangsnachfrager auf rechtmäßigen und hinreichend begründeten Antrag. Wir antworten innerhalb von 72 Stunden. Antragsweg und Prüfung regelt unsere Offenlegungsrichtlinie unter https://proserver1.at/faq/NIS2/.

9. Aufbewahrung und Löschung

  • Maßgeblich gespeichert sind die Registrierungsdaten bei der jeweiligen Registry, nach deren Regeln.
  • Unsere lokale Kopie der Registrierungsdaten löschen wir, sobald die Registrierung endet (Löschung oder Transfer zu einem anderen Anbieter).
  • Inhaber- und Kontaktvorlagen in Ihrem Kundenkonto bleiben gespeichert, bis Sie sie löschen. Mit der Auflösung des Kundenkontos werden sie gelöscht.
  • Änderungen an Registrierungsdaten protokollieren wir. Das Protokoll bewahren wir bis sieben Jahre nach Ende der Registrierung auf.

10. Datenschutz

Wir verarbeiten die Registrierungsdaten zur Erfüllung des Vertrags und unserer rechtlichen Verpflichtung aus § 30 NISG 2026 (Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO). Wir übermitteln sie an die zuständige Registry (nic.at bzw. CentralNic), soweit diese sie für die Registrierung benötigt. Eine doppelte Erhebung zwischen Registry und Registrar vermeiden wir im Sinne von § 30 Abs. 6 NISG 2026. Ihre Rechte nach der DSGVO (Auskunft, Berichtigung, Löschung im Rahmen der gesetzlichen Pflichten) können Sie unter den Kontaktdaten in §12 geltend machen.

11. Änderungen dieser Richtlinie

Wir überprüfen diese Richtlinie mindestens jährlich sowie bei Änderungen der Rechtslage oder der Vorgaben der Registries. Die jeweils gültige Fassung ist mit Versionsnummer und Datum auf proserver1.at veröffentlicht.

12. Kontakt

Peter Vratny EDV Dienstleistungen — proserver1.at / profon.at

Anliegen Kontakt
Allgemeine Fragen, Änderung von Registrierungsdaten helpdesk@proserver1.at
Hinweise auf unrichtige Daten, Missbrauch abuse@proserver1.at